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B. c) Arbeitgeber- und Trägerbefragung (BAV 2021): Höhe der monatlichen (AG- und AN-)Beiträge in der bAV

Darunter mit Entgeltumwandlung, im Jahr 2021 (Stand: März 2023)

16.07.2024

Die im Jahr 2022 von Kantar Public (ehemals TNS Infratest Sozialforschung) im Auftrag des BMAS durchgeführte Arbeitgeber- und Trägerbefragung (BAV 2021) brachte auch Ergebnisse zur Höhe der monatlichen bAV-Beiträge in Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen und bei den Zusatzversorgungsträgern im Öffentlichen Dienst. Die ersten Ergebnisse der monatlichen Beiträge reichen bis in das Jahr 2001 zurück. Da aber die Erhebungsmodalitäten sich änderten, ist eine Zeitreihenbetrachtung nicht möglich. So variierte u.a. die Zahl der berichtenden Träger.

Die Beiträge insgesamt setzen sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zusammen. Die Art der Finanzierung reicht von reiner Arbeitgeberfinanzierung über verschiedenste Formen der Mischfinanzierung bis zu reiner Arbeitnehmerfinanzierung.

Bei den Pensionsfonds belief sich der durchschnittliche Beitrag insgesamt (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) im Jahr 2021 auf 112 Euro pro Monat. Dazu beigetragen hat auch die Entgeltumwandlung mit durchschnittlich 98 Euro.

Durchschnittlich betrugen im Jahr 2021 für Männer und Frauen die monatlichen Beiträge bei Pensionskassen 98 Euro. Die durchschnittlichen Beiträge bei Entgeltumwandlung beliefen sich auf 117 Euro.

Die ausgewiesene Höhe der Beiträge bei Direktversicherungen belief sich auf 109 Euro.  Die durchschnittliche Höhe bei Entgeltumwandlung betrug 126 Euro.

Für das Jahr 2021 wurde bei öffentlichen und kirchlichen Zusatzversorgungsträgern ein  durchschnittlicher Beitrag 237 Euro errechnet. Diese Beiträge enthalten allerdings auch Umlagen und Sanierungsgelder.

Quelle: Bundesministerium Arbeit und Soziales (2023): Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (BAV 2021), Endbericht; Forschungsbericht 618, Untersuchung durchgeführt von Kantar, München, März 2023, Tab. 2.6; 3.