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Kapitalmarktunion: EP-Bericht kurz vor Annahme

21.09.2020

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 16. September 2020 einen Bericht über die „Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion: Verbesserung des Zugangs zur Finanzmitteln am Kapitalmarkt, insbesondere durch KMU, und Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten für Kleinanleger“ veröffentlicht. Am 10. September 2020 hat der ECON-Ausschuss über 336 Änderungsanträge zum Berichtsentwurf abgestimmt, die finale Abstimmung im Plenum ist für den 5. Oktober 2020 angesetzt. Berichterstatterin ist die Spanierin Isabel Benjumea Benjumea, die der Fraktion der Europäischen Volkspartei angehört. Das Legal Observatory gibt einen Überblick über den Prozess.

Das EP setzt insbesondere auf den Bericht der Expertengruppe „Next CMU“ vom Oktober 2019 und dem Abschlussbericht des Hochrangigen Forums zur Kapitalmarktunion vom 10. Juni 2020 auf.

Wichtig im Hinblick auf ESG ist folgende Forderung (Nr. 10): "begrüßt die Idee eines hochrangigen Forums für die Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point – ESAP), an dem Informationen über Unternehmen in der EU gebündelt werden, indem die auf der Ebene der EU und auf einzelstaatlicher Ebene bestehenden Register und Unternehmensdatenbanken miteinander verbunden werden, um auf diese Weise Unternehmen – insbesondere in kleineren Mitgliedstaaten – dabei zu unterstützen, Investoren anzuziehen; betont, dass Unternehmen in der Lage sein sollten, die Verfügbarkeit ihrer Daten an diesem Zugangspunkt zu kontrollieren; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag für einen einheitlichen europäischen Zugangspunkt für finanzielle und nichtfinanzielle Informationen zu börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen in der EU vorzulegen, und dabei gegebenenfalls auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten; fordert die Kommission auf, die Transparenzanforderungen gemäß der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen und die entsprechenden Anforderungen gemäß der Taxonomie-Verordnung und gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor zu vereinheitlichen.“

Darüber hinaus wird angesichts der Rolle der Besteuerung für globale Kapitalströme im Bericht auch die Bewertung der Auswirkungen einer möglichen Finanztransaktionsteuer u.a. auf die Stärke und Attraktivität der europäischen Kapitalmärkte (Nr. 26) gefordert.

Der Bericht spricht sich für eine Förderung der kapitalgedeckten Rentensysteme durch die Mitgliedstaaten aus (Nr. 28) und begrüßt die Entwicklung des PEPP und weist „auf die Empfehlung der Kommission vom 26. Juni 2017 hin, in der sie die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, dafür zu sorgen, dass PEPP der gleichen steuerlichen Behandlung unterliegen wie nationale Altersvorsorgeprodukte und damit eine Option für Anleger werden“ (Nr. 27) (siehe Artikel zur Level-II-Regulierung von PEPP). Wie der Aktionsplan sieht der Bericht Handlungsbedarf im Bereich der Rückerstattung der Quellensteuer (Nr. 21)