normal keine LG

BMF legt Referentenentwurf zum pAV-Reformgesetz zur Konsultation vor

30.09.2024

Am 30. September 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) einer Vielzahl von Verbänden mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 18. Oktober 2024 zugeleitet.

Ziel des geplanten Gesetzes ist es, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren. Der vorliegende Entwurf basiert auf den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe privater Altersvorsorge. Auch die aba war in dieser Fokusgruppe vertreten.

Erklärtes Ziel ist es, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu unterbreiten, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht, zur Sicherung ihres Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren.

Im Verbändeanschreiben heißt es u.a.:

„Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Fördersystematik bleibt erhalten, d. h. eine steuerliche Freistellung der Beiträge in der Ansparphase durch Zulagen sowie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag und eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Hierbei soll die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, die zudem stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigt und deshalb höhere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzt. Altersvorsorgende mit geringen Einkommen sowie Berufseinsteiger werden darüber hinaus mit festen Erhöhungsbeträgen gefördert. Im Einzelnen sind die Förderung sowie die Anforderungen an die Anbieter und ihre Produkte zukünftig wie folgt ausgestaltet:

  • Beitragsproportionale Grundzulage von 20 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (bis zu einem Höchstbetrag von 3 000 Euro, ab 2030 bis zu 3 500 Euro), 
  • Beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro,
  • Eigensparleistung (höchstens 300 Euro pro Kind), 
  • Bonuszulage von 175 Euro für Geringverdiener,
  • Berufseinsteigerbonus von 200 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren,
  • Förderung eines renditeorientierten und kostengünstigen Altersvorsorgedepots ohne Garantieanforderungen und von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen (80 Prozent oder 100 Prozent),
  • Standardisierung der Produkte durch Fokus auf Altersvorsorge,
  • Stärkere Trennung der Anspar- und Auszahlungsphase durch Wechselmöglichkeit vor der Auszahlungsphase; in der Ansparphase ist ein Anbieterwechsel nach fünf Jahren ohne Wechselkosten des abgebenden Anbieters möglich,
  • Auszahlungsphase: Wahl zwischen lebenslanger Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht; Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre, 
  • Aufbau einer kostenlos zugänglichen, digitalen Vergleichsplattform; Anbindungspflicht für alle Anbieter von zertifizierten Altersvorsorgeprodukten an die digitale Vergleichsplattform,
  • Weitere Bürokratieabbaumaßnahmen, z. B. bei der Eigenheimrenten-Förderung,
  • Verbesserungen für bereits abgeschlossene Riester-Verträge durch Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrags auf 3 500 Euro bei grundsätzlichem Bestandsschutz; Verzicht auf Restverrentung bei einem Auszahlungsplan im Konsens der Vertragsparteien sowie eine förderunschädliche Übertragung auf ein neues Altersvorsorgeprodukt sind möglich.“