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Altersvorsorgeprodukte PEPP: Regelungen gelten ab 22. März 2022

22.03.2022

Seit dem 22. März 2022 gelten die Verordnung 2019/1238/EU (PEPP-Verordnung) und ihre delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Die EU-Kommission und EIOPA hatten an diesem Tag dazu ein gemeinsames Webinar “Introduction to the PEPP Regulation durchgeführt. Die Aufzeichnung kann noch angeschaut werden.

 

EIOPA hat einen eigenen PEPP-Bereich mit zahlreichen Infos zusammengestellt (FAQ; einschlägige Regulierungen und Leitlinien; “Register of national laws, regulations and administrative provisions regarding PEPP“ (aktuell erst mit Infos zu Ein- und Auszahlphase aus NL, Ungarn und Luxemburg); (noch leeres) Central register of PEPP providers and products).