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Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - JURI-Bericht

24.03.2022

Seit 22. März 2022 liegt zum RL-Vorschlag „zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“, den die EU-Kommission am 21. April 2021 vorgelegt hatte (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive-Vorschlag), der Bericht des federführenden EP-Ausschusses JURI vor.

Der Trilog mit Rat und EU-Kommission wird aufgenommen.