Offenlegungs-VO - technische Regulierungsstandards und mehr
08.06.2022
Die EU-Kommission gab am 25. Mai 2022 einige Antworten auf Fragen der EU-Aufsichtsbehörden zur Offenlegungs-VO. Alle Artikel 8-Produkte (auch geringste Stufe nur mit ES-Merkmalen ohne gezielt nachhaltige Investitionen nach Offenlegungs-VO oder Taxonomie-VO) müssen künftig nach Art. 6 Taxonomie-VO eine „Taxonomie-Alignment-Quote“ angeben (und dafür zunächst alle Assets screenen).
Weitere Level III-Statements der ESAs zur Offenlegungs-VO wurden am 2. Juni 2022 veröffentlicht.
Über die Veröffentlichung der aktualisierten Erklärung der EU-Aufsichtsbehörden vom 24. März 2022 zur Anwendung der Offenlegungs-VO (10-seitiges „Updated Joint ESA Supervisory Statement) wurde bereits im letzten bAV-Update informiert.