EIOPA-Stellungnahme zum EbAV-Kostenberichtswesen – geplante BaFin-Bestandsaufnahme
16.06.2022
. Wann die Bestandsaufnahme durchgeführt wird, ist noch offen. Vor der Entscheidung, ob bzw. welches dauerhafte Kostenberichtswesen für EbAV eingeführt wird, will sie nämlich die in der EIOPA-Stellungnahme vorgesehene Möglichkeit einer vorherigen Untersuchung wahrnehmen (siehe Rede von Herrn Dr. Grund auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung am 5. Oktober 2021).