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BaFin-Sonderabfrage (Gewerbe)immobilien

05.06.2024

Die BaFin führte bei Pensionskassen, die nicht zur Einreichung der Liste der Vermögenswerte (PF.06.02.24) zum 31. Dezember 2023 im EIOPA-EbAV-Berichtswesen verpflichtet waren (einschließlich der vom EIOPA-EbAV-Berichtswesen befreiten Pensionskassen), bis 30. Mai 2024 eine Sonderabfrage zu Gewerbeimmobilien durch.

Abgefragt wurden das aggregierte Gewerbeimmobilien-Exposure und Einzel-Exposures. Pensionskassen mit einer Bilanzsumme größer 1 Mrd. € werden im Rahmen der Erhebung zum Kapitalanlageverhalten der Versicherer befragt. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Auswertungen und Schlussfolgen der BaFin zu diesen Abfragen.