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Vorbereitung auf die DORA-Anwendung: BaFin-Aufsichtsmitteilung veröffentlicht

08.07.2024

Mit der heute veröffentlichten BaFin-Aufsichtsmitteilung „Hinweise zur Umsetzung von DORA im IKT-Risikomanagement und IKT-Drittparteienrisikomanagement“ erhalten EbAV sowie Finanzunternehmen im Anwendungsbereich der Verordnung weitere Orientierung im Prozess der Vorbereitung auf die Anwendung der neuen Regelungen ab 17. Januar 2025.

Weiter zur Veröffentlichung: BaFin - Aktuelles - BaFin veröffentlicht Umsetzungshinweise zu DORA

Der Aufbau der Veröffentlichung orientiert sich an der Kapitelstruktur des aktuellen VAIT-Rundschreibens. Entsprechungen, Ähnlichkeiten aber auch Unterschiede bei den Anforderungen im Vergleich zwischen VAIT-Rundschreiben und DORA-Verordnung werden in der laut BaFin „nicht verpflichtenden Hilfestellung“ an vielen Stellen nachvollziehbar herausgearbeitet.

Die Aufsichtsmitteilung liefert ein greifbares Ergebnis des Engagements von Stakeholdern aus dem gesamten Finanzwesen in gemeinsamen Mapping-Arbeitsgruppen von BaFin und Bundesbank von Mitte 2023 bis Anfang 2024. Auch aba-Vertreter waren an den insgesamt 30 Arbeitsgruppensitzungen beteiligt (Ihnen gilt ein besonderer Dank!).

Die Aufsichtsmitteilung liefert ein greifbares Ergebnis des Engagements von Stakeholdern aus dem gesamten Finanzwesen in gemeinsamen Mapping-Arbeitsgruppen von BaFin und Bundesbank von Mitte 2023 bis Anfang 2024. Auch aba-Vertreter waren an den insgesamt 30 Arbeitsgruppensitzungen beteiligt (Ihnen gilt ein besonderer Dank!).

(Dieser Artikel ist eine aktualisierte Fassung eines Beitrags, der erstmals am 24. Juni 2024, sowie im Rahmen der Ausgabe 2/2024 des Newsletters bAV-Update veröffentlicht wurde, mit einer Information über die unmittelbar bevorstehende BaFin-Veröffentlichung).