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25. aba-Pensionskassentagung: „Mehr Rendite“ bei Pensionskassen kann nur mit der BaFin gelingen

27.09.2024

Der Regierungsentwurf für das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält verschiedene Pensionskassen-spezifische bzw. für sie wichtige Änderungen. Die Anpassung der Pensionskassendefinition in § 232 VAG, die Regelungen zur vorübergehenden Unterdeckung des Sicherungsvermögens (§ 234j VAG) und zur überdotierten Verlustrücklage (§ 193 VAG) sowie die Änderung der Anlageverordnung werden zu einer guten Weiterentwicklung der Pensionskassen führen, die die aba – auch wenn im Detail noch etwas gefeilt werden müsste –  sehr begrüßt.

Dazu Jürgen Rings, Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionskassen, auf der aba-Pensionskassentagung am 26. September 2024 in Bonn: „Damit das Ziel „mehr Rendite“ im Koalitionsvertrag in der Praxis auch umgesetzt werden kann, bedarf es allerdings nach den gesetzlichen Anpassungen v.a. einer Überarbeitung des BaFin-Kapitalanlagerundschreibens und des BaFin-Stresstests für Pensionskassen. Ferner können die neuen Möglichkeiten in der Kapitalanlage erst genutzt werden, wenn die bei der BaFin eingereichten Sicherungsvermögenspläne auch genehmigt sind. Wir begrüßen daher, dass sich die BaFin dieser Verantwortung bewusst ist und bereits erste Überlegungen zur Überarbeitung des Kapitalanlagerundschreibens anstellt.“

Rings betont: „Wir brauchen – zeitnah zu den gesetzlichen Änderungen –  praxistaugliche Regelungen von der BaFin zur Umsetzung. Als Fachverband ist die aba mit ihren Mitgliedern gern bereit, sich dabei einzubringen.“

Angesichts des silbernen Jubiläums freut sich Dr. Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der aba: „Wir sind stolz darauf, dass wir Julia Wiens, seit Januar 2024 bei der BaFin Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, für den Eröffnungsvortrag dieser aba-Pensionskassentagung gewinnen konnten. Auch die 25. aba-Pensionskassentagung hat gezeigt: Wir brauchen in Deutschland gut aufgestellte Pensionskassen. Neben ihrem wichtigen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung können sie durch größeren Spielraum in der Kapitalanlage, insbesondere auch durch die neue Infrastrukturquote, auch einen wichtigen Finanzierungsbeitrag für dringend erforderliche Umbaumaßnahmen in unserem Land leisten.“