normal keine LG

Bericht zur Lage von Dr. Georg Thurnes (II)

86. aba-Jahrestagung, 14. Mai 2024

05.06.2024

Einen weiteren Schwerpunkt des Tätigkeitsberichts bildete die anstehende Überprüfung der EbAV-II-Richtlinie. Diese dürfe nicht zu weiteren Belastungen der Einrichtungen führen, sie müsste Entlastungen bringen.

Weitere Punkte, des Lageberichts, die Sie in dieser Aufzeichnung nachhören und -sehen können, betreffen:

  • Die Pläne zur Reform der privaten Altersversorgung: hier habe es die aba begrüßt, dass sich eine Mehrheit der "Fokusgruppe private Altersvorsorge" gegen einen öffentlich verantworteten Altersvorsorgefonds entschieden hat. Zu begrüßen sei auch die Empfehlung, bestimmte Formen der Förderung für die private Vorsorge auch für die betriebliche Altersversorgung nutzbar zu machen, ähnlich bei der Riester-Rente. Zu bedauern sei aber das Mehrheitsvotum gegen eine verlässliche Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch Altersvorsorgeprodukte.
  • Verschiedene Vorschläge für eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge (strikt oder mit opt-out): Hier bleibe es bei der aba-Position, dass es auch ohne Obligatorium geht, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
  • Den Ablauf der Reformprozesse im Bereich der Altersvorsorge: Zu bedauern sei, dass nicht alle drei Säulen gleichzeitig angegangen wurden, sondern der Zeitpunkt des Beginns von Reformen in der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge von einer Kompromissfindung zum Rentenpaket II abhänge.
  • Das Rentenpaket II und dabei insbesondere das Generationenkapital: hier äußerte sich Thurnes kritisch zu den Renditeerwartungen. Im Übrigen gelte, dass Kapitaldeckung in der zweiten und dritten Säule eine lange und erprobte Historie habe und dort auch hingehöre bzw. angesiedelt bleiben solle; Umlage solle hingegen Umlage bleiben.
  • Das Konzept weiterer freiwilliger Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung: bedenklich sei hier insbesondere, dass die Versichertengemeinschaft der "Garantiegeber" sei und dies überwiegend für gutverdienende Versicherte, die derartige Regelungen überproportional stark nutzen. 
  • Die Erwartungen der aba im Hinblick auf die Reform im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, darunter:
    • eine erleichterte Einbeziehung von tariflich nicht organisierten Arbeitnehmern in ein Sozialpartnermodell durch Änderungen beim Erfordernis der Einschlägigkeit von Tarifverträgen
    • Änderungen an der Geringverdienerförderung des § 100 EStG (Dynamisierung der Einkommensgrenzen sowie (hoffentlich) auch eine Erhöhung der Förderhöhen)
    • Anpassungen auch im Aufsichtsrecht (z.B. beim Erfordernis der jederzeitigen Bedeckung für Pensionskassen, Anlagequoten in der Anlageverordnung u.v.m.)

.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Erst wenn Sie hier klicken, erlauben Sie uns, Daten von Dritt-Anbieter-Servern zu laden.

mehr zum Datenschutz