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Reine Beitragszusage

Glossarbegriff


Die reine Beitragszusage ist eine Zusageart in der betrieblichen Altersversorgung.

Bei der reinen Beitragszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur die Zahlung von Beiträgen zu. Die reine Beitragszusage kann durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugesagt werden. Es gilt das BetrAVG sowie die steuerlichen und beitragsrechtlichen Folgen einer Betriebsrente. Wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, können sie die für sie einschlägigen Tarifverträge zur reinen Beitragszusage der gleichen Branche für anwendbar erklären (Verweisung nur auf den einschlägigen TV).

Beiträge zu einer reinen Beitragszusage können an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung geleistet werden.

Dem Arbeitnehmer darf kein Anlageerfolg versprochen werden (Garantieverbot), im Tarifvertrag soll aber ein Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers vereinbart werden.

Die reine Beitragszusage arbeitet mit einer anderen Form von „Sicherheit“, die über kollektive Schwankungspuffer und einen Sicherheitspuffer zufällige individuelle Ergebnisse verhindern soll. Die Sozialpartner erfüllen dabei einen Konzeptions- und Überwachungsauftrag gegenüber dem Versorgungsträger und sollten dabei im Interessenausgleich ein hohes Vertrauen genießen. Durch den Verzicht auf versicherungsförmige Garantien (Garantien sind Kosten) und die anderweitig weniger kostenträchtige Generierung von kollektiver Sicherheit (Ausgleich in Zeit und im Kollektiv) sollen höhere Anfangsrenten bei sehr moderat schwankenden Renten erreicht werden.

Wandeln Arbeitnehmer im Rahmen der reinen Beitragszusage Entgelt um, muss der Arbeitgeber 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung entrichten, wenn er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Davon kann auch in Tarifverträgen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer abgewichen werden.

Vereinbaren die Tarifvertragsparteien die reine Beitragszusage, müssen sie sich an der Durchführung und Steuerung beteiligen.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "reine Beitragszusage" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Beitrag Seite Stichwort Seite Artikel Artikel Rubrik Heft
reine Beitragszusage(n) Abgrenzung von bAV zur „klassischen“ reine Beitragszusage(n) 367 367 Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsrentenrecht - Dr. Bertram Zwanziger, Berlin Abhandlungen 5-2023
reine Beitragszusage(n) Merkmale und Kerninhalte einer Durchführungsvereinbarung 174 174 Rechtliche Anforderungen an die Gestaltung eines Tarifvertrages zur Umsetzung der reinen Beitragszusage - Marco Herrmann, Berlin Abhandlungen 3-2022
reine Beitragszusage(n) rechtliche Anforderungen an die Gestaltung eines Tarifvertrages zur Umsetzung der reine Beitragszusage(n) 174 174 Rechtliche Anforderungen an die Gestaltung eines Tarifvertrages zur Umsetzung der reinen Beitragszusage - Marco Herrmann, Berlin Abhandlungen 3-2022
reine Beitragszusage(n) Wandel der reine Beitragszusage(n) in eine Garantiezusage 176 176 Von der Drei-Stufen-Theorie zur Fünf-Stufen-Theorie? - Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart Abhandlungen 3-2022
reine Beitragszusage(n) Zugang zur reine Beitragszusage(n) muss erleichtert werden 256 256 Bericht zur Lage - Dr. Georg Thurnes, Unterhaching Abhandlungen 4-2022
reine Beitragszusage(n) Verhältnis der allgemeinen Tariföffnungsklausel (§ 19 BetrAVG) zu Tarifverträgen über reine Beitragszusage(n) (§§ 21 ff. BetrAVG) 451 447 Gesetzlicher Korrekturbedarf bei den Sozialpartnermodellen nach §§ 21 ff. BetrAVG - Prof. Dr. Martin Franzen, München Abhandlungen 6-2022
reine Beitragszusage(n) Finanzierung der reine Beitragszusage(n) 606 604 Das erste Sozialpartnermodell nimmt seine Arbeit auf - Martin Eisele, Düsseldorf /  Abhandlungen 8-2022
reine Beitragszusage(n) Versorgungsleistungen im Rahmen einer reine Beitragszusage(n) 607 604 Das erste Sozialpartnermodell nimmt seine Arbeit auf - Martin Eisele, Düsseldorf /  Abhandlungen 8-2022
Zielrente Regelungssystematik der Fondsrente entspricht im Wesenskern dem Zielrentenmodell 2 2 Erfolgreich die Fondsrente steuern - Dirk Jargstorff, Stuttgart Abhandlungen 1-2021
reine Beitragszusage(n) Erfahrungen der Schweiz bei Erfüllung der Informationspflichten für die reine Beitragszusage(n) 4 4 Das Sozialpartnermodell: Information als Voraussetzung für Vertrauen - Felix Kunz, Basel / Dr. Klaus Friedrich,Köln Abhandlungen 1-2021
reine Beitragszusage(n) Paradigmenwechsel in der deutschen bAV 4 4 Das Sozialpartnermodell: Information als Voraussetzung für Vertrauen - Felix Kunz, Basel / Dr. Klaus Friedrich,Köln Abhandlungen 1-2021
reine Beitragszusage(n) Skizze der reine Beitragszusage(n) - inkl. ausgewählter Informationserfordernisse 5 4 Das Sozialpartnermodell: Information als Voraussetzung für Vertrauen - Felix Kunz, Basel / Dr. Klaus Friedrich,Köln Abhandlungen 1-2021
reine Beitragszusage(n) Abgrenzung von bAV und reine Beitragszusage(n) 11 10 Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2019/2020 – Teil 2 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2021
reine Beitragszusage(n) Staatsfondsmodelle können reine Beitragszusage(n) nicht das Wasser reichen 683 683 Lassen Sie den Worten Taten folgen! - Dr. Georg Thurnes, Unterhaching Der Kommentar 8-2021
reine Beitragszusage(n) Behandlung von Zulagen im Rahmen der reine Beitragszusage(n) 119 115 Riester-bAV: Arbeitsrechtliche Behandlung von Zulagen - Dr. Markus Raulf, Berlin Abhandlungen 2-2020
reine Beitragszusage(n) Zulagenrückzahlungen bei reine Beitragszusage(n) gemäß § 1 Abs. 2a BetrAVG 120 115 Riester-bAV: Arbeitsrechtliche Behandlung von Zulagen - Dr. Markus Raulf, Berlin Abhandlungen 2-2020
reine Beitragszusage(n) Rechtswegzuständigkeit bei reine Beitragszusage(n) 473 468 Neue Sicherungslinie für Pensionskassenzusagen - Frank Baumeister / Bettina Schwindt,beide Bonn Abhandlungen 6-2020
reine Beitragszusage(n) Potential für Ausgleich zwischen den Generationen 581 581 Covid-19 und die bAV – der Handlungsdruck ist nicht wirklich neu ! - Dr. Georg Thurnes, Unterhaching Der Kommentar 7-2020
Beitragszusage(n) Befristung und Bedingung von Beitragszusage(n): Schöne neue Welt? 596 596 Befristung und Bedingung von Beitragszusagen: Schöne neue Welt? - Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart Abhandlungen 7-2020
reine Beitragszusage(n) reine Beitragszusage(n) ist im Blick auf die Kapitalmärkte alternativlos 692 692 Bericht zur Lage - Dr. Georg Thurnes, Unterhaching Abhandlungen 8-2020
reine Beitragszusage(n) organisatorische Ausgestaltung 216 214 Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung – Eine Einordnung - Prof. Dr. Christian Rolfs, Köln Abhandlungen 3-2019
reine Beitragszusage(n) arbeitsrechtliche Implikationen 217 217 Wieviel reine Betragszusage geht in der Direktzusage? - Dr. Georg Thurnes, München Abhandlungen 3-2019
reine Beitragszusage(n) wieviel reine Beitragszusage(n) geht in der Direktzusage? 217 217 Wieviel reine Betragszusage geht in der Direktzusage? - Dr. Georg Thurnes, München Abhandlungen 3-2019
reine Beitragszusage(n) was macht die reine Beitragszusage(n) aus? 218 217 Wieviel reine Betragszusage geht in der Direktzusage? - Dr. Georg Thurnes, München Abhandlungen 3-2019
reine Beitragszusage(n) Beiträge zum und Leistungen aus dem Sicherungspuffer bei reine Beitragszusage(n) 234 231 Besteuerung und Sozialabgaben bei Beiträgen und Leistungen der bAV ab 2018; zum Zins des § 6a EStG - Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 3-2019
reine Beitragszusage(n) Austausch mit der BaFin zur reine Beitragszusage(n) 425 424 Aktuelle aufsichtsrechtliche Fragen für EbAV - Dr. Frank Grund, Bonn Abhandlungen 5-2019
reine Beitragszusage(n) Möglichkeiten der Umstellung von bestehenden Versorgungszusagen auf die reine Beitragszusage(n) 525 521 Wie viel Vertragsfreiheit gibt es im Betriebsrentenrecht? - Dr. Thomas Granetzny / Ilka Esser, Düsseldorf Abhandlungen 6-2019
reine Beitragszusage(n) Kapitalanlage für die reine Beitragszusage(n) 711 711 Kapitalanlage für die reine Beitragszusage - Sabine Mahnert, Frankfurt am Main Abhandlungen 8-2019
reine Beitragszusage(n) Gestaltungsvarianten der reine Beitragszusage(n) 712 711 Kapitalanlage für die reine Beitragszusage - Sabine Mahnert, Frankfurt am Main Abhandlungen 8-2019
reine Beitragszusage(n) Herausforderungen in den Anfangsjahren 715 711 Kapitalanlage für die reine Beitragszusage - Sabine Mahnert, Frankfurt am Main Abhandlungen 8-2019
Beitragszusage(n) Direktzusage als Beitragszusage(n) 290 287 Ökonomische Überlegungen zu einer Reform des § 6a EStG - Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Würzburg Abhandlungen 4-2018
reine Beitragszusage lebenslange Partizipation am Kapitalmarkt: Neue Möglichkeiten durch die reine Beitragszusage 345 345 Lebenslange Partizipation am Kapitalmarkt: Neue Möglichkeiten durch die reine Beitragszusage - Dr. Sandra Blome / Dr. Alexander Kling / apl. Prof. Dr. Jochen Ruß, Ulm Abhandlungen 5-2018
Zielrente Annuity Pools – ein Konzept für die Zielrente 345 345 Lebenslange Partizipation am Kapitalmarkt: Neue Möglichkeiten durch die reine Beitragszusage - Dr. Sandra Blome / Dr. Alexander Kling / apl. Prof. Dr. Jochen Ruß, Ulm Abhandlungen 5-2018
reine Beitragszusage mögliche Glättungsverfahren bei Annuity Pools in der reine Beitragszusage 347 345 Lebenslange Partizipation am Kapitalmarkt: Neue Möglichkeiten durch die reine Beitragszusage - Dr. Sandra Blome / Dr. Alexander Kling / apl. Prof. Dr. Jochen Ruß, Ulm Abhandlungen 5-2018
reine Beitragszusage die Wirkung der Tariföffnungsklausel des § 19 BetrAVG im Verhältnis zu § 1a Abs. 1a BetrAVG und den vorgesetzlich abgeschlossenen Entgeltumwandlungs-Tarifverträgen 432 432 Die Wirkung der Tariföffnungsklausel des § 19 BetrAVG im Verhältnis zu § 1a Abs. 1a BetrAVG und den vorgesetzlich abgeschlossenen Entgeltumwandlungs-Tarifverträgen - Klaus Bepler, Berlin Abhandlungen 6-2018
reine Beitragszusage sofortige Unverfallbarkeit von Hinterbliebenenrenten bei reine Beitragszusage? 456 456 Säulenübergreifende Altersvorsorgeinformationen mit Hilfe eines web-basierten Trackingsystems - Claudia Wegner-Wahnschaffe, Karlsruhe Abhandlungen 6-2018
reine Beitragszusage Wunsch nach reine Beitragszusage wurde bereits 2005 adressiert 599 599 Die aba: 80 Jahre und quicklebendig - Der Kommentar Der Kommentar 8-2018
Beitragszusage(n) Voraussetzungen und Grenzen der Beteiligung der Tarifpartner bei der Beitragszusage(n) nach § 21 BetrAVG 601 601 Voraussetzungen und Grenzen der Beteiligung der Tarifpartner bei der Beitragszusage nach § 21 BetrAVG - Martin Diller, Stuttgart Abhandlungen 8-2018
reine Beitragszusage Aufgaben der Tarifpartner bei der Durchführung und Steuerung der reine Beitragszusage 602 601 Voraussetzungen und Grenzen der Beteiligung der Tarifpartner bei der Beitragszusage nach § 21 BetrAVG - Martin Diller, Stuttgart Abhandlungen 8-2018
reine Beitragszusage Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung bei der reine Beitragszusage 603 601 Voraussetzungen und Grenzen der Beteiligung der Tarifpartner bei der Beitragszusage nach § 21 BetrAVG - Martin Diller, Stuttgart Abhandlungen 8-2018
reine Beitragszusage Kartellrecht im Zusammenhang mit der reine Beitragszusage 605 601 Voraussetzungen und Grenzen der Beteiligung der Tarifpartner bei der Beitragszusage nach § 21 BetrAVG - Martin Diller, Stuttgart Abhandlungen 8-2018
Beitragszusage(n) Einführung reiner Beitragszusage(n) ist das Herzstück des Sozialpartnermodells 1 1 Betriebsrentenstärkungsgesetz – Einfache und verständliche Vorgaben werden für den Erfolg entscheidend sein! - Der Kommentar Der Kommentar 1-2017
reine Beitragszusage Bundesregierung hält am Konzept der reine Beitragszusage fest 111 111 „Lasst uns mutig sein“ – so können wir Zielrenten zum Erfolg verhelfen! - Der Kommentar Der Kommentar 2-2017
Zielrente „Lasst uns mutig sein“ – so können wir Zielrenten zum Erfolg verhelfen 111 111 „Lasst uns mutig sein“ – so können wir Zielrenten zum Erfolg verhelfen! - Der Kommentar Der Kommentar 2-2017
reine Beitragszusage entscheidend für den Erfolg des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 292 291 Nach dem Spiel ist vor dem Spiel … - Der Kommentar Der Kommentar 4_2017
Zielrente Wert der Zusage bemisst sich nach der anvisierten Zielrente 292 291 Nach dem Spiel ist vor dem Spiel … - Der Kommentar Der Kommentar 4_2017
reine Beitragszusage Kapitalanlage und Anpassungen der Leistungshöhe 379 379 Reine Beitragszusage – Kapitalanlage und Anpassungen der Leistungshöhe - Dr. Christoph Schulte, Frankfurt am Main Abhandlungen 5-2017
Zielrente Funktionsweise der Zielrente 386 382 Direktversicherung im Sozialpartnermodell - Dr. Joachim Grote, Köln Abhandlungen 5-2017
reine Beitragszusage Herausforderungen der reine Beitragszusage für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherung 464 463 Betriebsrentenstärkungsgesetz – für den Pensionsfonds nichts Neues? - Der Kommentar Der Kommentar 6-2017
Zielrente mit derZielrente wird in Deutschland Neuland betreten 464 463 Betriebsrentenstärkungsgesetz – für den Pensionsfonds nichts Neues? - Der Kommentar Der Kommentar 6-2017
reine Beitragszusage das BRSG: reine Beitragszusage und mehr 469 469 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: reine Beitragszusage und mehr - Dr. Klaus Friedrich, Köln Abhandlungen 6-2017
reine Beitragszusage Möglichkeit reine Beitragszusage und Optionssysteme 551 550 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - Sylvia Dünn, Berlin Abhandlungen 7-2017
reine Beitragszusage Leistungsplangestaltung und Finanzierung 555 555 Reine Beitragszusage – Leistungsplangestaltung und Finanzierung - Dr. Helmut Aden, Berlin Abhandlungen 7-2017
reine Beitragszusage Grundlage muss in einem Tarifvertrag geschaffen werden 559 556 Möglichkeiten und Grenzen tariflicher Regelungen im Sozialpartnermodell - Harald Heck, Wiesbaden Abhandlungen 7-2017
reine Beitragszusage Einführung einer reine Beitragszusage 562 562 Versorgungsausgleich bei Betriebsrenten: Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes - Dr. Andreas Hufer, Wiesbaden / Abhandlungen 7-2017
reine Beitragszusage die reine Beitragszusage und ihre Puffer 665 665 Die reine Beitragszusage und ihre Puffer - Thomas Hagemann, Düsseldorf / Abhandlungen 8-2017
reine Beitragszusage Funktionsweise der reine Beitragszusage in der Rentenphase 667 665 Die reine Beitragszusage und ihre Puffer - Thomas Hagemann, Düsseldorf / Abhandlungen 8-2017
Beitragszusage(n) Einführung der reinen Beitragszusage(n) soll Verbreitung der bAV stärken 3 1 Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main  Der Kommentar  1-2016
Beitragszusage(n) Beitragszusage(n) im In- und Ausland 100 98 Norman Dreger, Frankfurt am Main Abhandlungen 2-2016
Beitragszusage(n) Lösung für Deutschland: Einführung echter Beitragszusage(n) 101 98 Norman Dreger, Frankfurt am Main Abhandlungen 2-2016
Zielrente höhere Zielrente statt niedriger Garantierente 286 285 Dr. Marco Arteaga, Frankfurt am Main Abhandlungen 4-2016
Beitragszusage(n) die reine Beitragszusage(n) im Sozialpartnermodell Betriebsrente 288 285 Dr. Marco Arteaga, Frankfurt am Main Abhandlungen 4-2016
Zielrente Vorteile der kollektiven Kapitalanlage in Versorgungswerken bei Zielrente 411 411 Markus Klinger, München Abhandlungen 5-2016
Zielrente Zielrente und Schwankungsreserve (technisch) 414 411 Markus Klinger, München Abhandlungen 5-2016
Beitragszusage(n) die Beitragszusage(n) - eine Race tot he bottom? 648 647 Der Kommentar Heribert Karch, Berlin Der Kommentar 8-2016
Beitragszusage(n) Beitragszusage(n) mit Garantie unter Null? 649 647 Der Kommentar Heribert Karch, Berlin Der Kommentar 8-2016
Beitragszusage(n) Sozialpartnermodell und reine Beitragszusage(n) 650 650 Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Michael Grom /Moritz Menzel / Dominik Tschinkl,Würzburg Abhandlungen 8-2016
Collective Defined Contribution Collective Defined Contribution-Pläne: Ein neuer Ansatz zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung 653 653 Prof. Dr. Oskar Goecke, Köln Abhandlungen 8-2016
Beitragszusage(n) NSB soll Möglichkeit einer reinen Beitragszusage(n) für Arbeitgeber eröffnen 95 95 BMAS-Vorschlag: Eine bessere bAV für alle? Der Kommentar 2-2015
Beitragszusage(n) Abgrenzung der reinen Beitragszusage(n) zur Beitragszusage mit Mindestleistung 199 198 Beitragszusage mit Mindestleistung– die große Unbekannte Abhandlungen 3-2015
Beitragszusage(n) reine Beitragszusage(n) nach h.M. nicht unzulässig 318 315 Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer /Dr. Andreas von Medem, Stuttgart - Betriebliche Altersversorgung von Topmanagern Abhandlungen 4-2015