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Versorgungszusagen

Glossarbegriff


Das Betriebsrentengesetz unterscheidet vier Zusagearten der betrieblichen Altersversorgung:

Bei der (reinen) Leistungszusage steht die dem Arbeitnehmer zugesagte Leistung im Versorgungsfall im Vordergrund. Dies kann z.B. in Form eines bestimmten Festbetrages (Festbetragszusage) oder als Prozentsatz des Gehalts vor Rentenbeginn (gehaltsabhängige Zusage) geschehen. Bei dieser Zusageart übernimmt der Arbeitgeber die biometrischen Risiken und hat für die zugesagten Leistungen lebenslang einzustehen.

Die Beitragszusage mit Mindestleistung findet ausschließlich bei den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds Anwendung. Hier wird die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung in Höhe der (unverzinslich) eingezahlten Beiträge abzüglich der Beiträge zugesagt, die für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden. Diese Form der Zusagegestaltung weist das Anlagerisiko und die Anlagechance der Kapitalanlage dem Arbeitnehmer zu; das Risiko ist jedoch insofern begrenzt, als der Arbeitnehmer in jedem Fall die sog. Mindestleistung erwarten kann. Erst bei Eintritt des Versorgungsfalles weiß der Arbeitnehmer, welche Versorgungsleistung er laufend als Rente erhält.

Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber, einen festgelegten Beitragsaufwand in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Das Beitragsvolumen kann sich z.B. an einem fixen Betrag oder an einem konstanten Verhältnis zum jeweiligen rentenfähigen Arbeitsverdienst orientieren, wobei die Versorgungsleistung sich aus einer – in der Regel – versicherungsmathematisch berechneten Umsetzung des Betrags ergibt. Damit ist die spätere Leistung – unbeschadet erst später ermittelbarer Überschussanteile – zu jedem beliebigen Zeitpunkt genau bestimmbar. Bereits im Zeitpunkt der Umwandlung der Beiträge in eine Versorgungsanwartschaft muss feststehen, welche Höhe die aus den Beiträgen resultierende Leistung im Versorgungsfall mindestens hat (Unmittelbarkeitserfordernis, BAG vom 30.08.2016, 3 AZR 361/15).

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, ermöglicht die Erteilung einer reinen Beitragszusage. Dazu müssen die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung in Form der reinen Beitragszusage abschließen, der den Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen. Der Tarifvertrag kann auch vorsehen, dass die reine Beitragszusage durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung eingeführt werden kann. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Tarifbindung können die reine Beitragszusage durch Bezugnahme auf einen sachlich und räumlich einschlägigen Tarifvertrag anwenden, wenn dieser Tarifvertrag das zulässt.

Bei der reinen Beitragszusage ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, einen bestimmten Finanzierungsbeitrag für die Alterssicherung zur Verfügung zu stellen, er haftet also nicht für eine bestimmte Rentenhöhe. Die Subsidiärhaftung besteht also nicht. Dem Arbeitnehmer darf kein Anlageerfolg versprochen werden (Garantieverbot), im Tarifvertrag soll aber ein Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers vereinbart werden.

Die reine Beitragszusage arbeitet mit einer anderen Form von „Sicherheit“, die über kollektive Schwankungspuffer und einen Sicherheitspuffer zufällige individuelle Ergebnisse verhindern soll. Die Tarifvertragsparteien müssen sich an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage beteiligen. Die Sozialpartner erfüllen dabei einen Konzeptions- und Überwachungsauftrag gegenüber dem Versorgungsträger und sollten dabei im Interessenausgleich ein hohes Vertrauen genießen. Durch den Verzicht auf versicherungsförmige Garantien (Garantien sind Kosten) und die anderweitig weniger kostenträchtige Generierung von kollektiver Sicherheit (Ausgleich in Zeit und im Kollektiv) sollen höhere Anfangsrenten bei sehr moderat schwankenden Renten erreicht werden.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Versorgungszusagen" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Beitrag Seite Stichwort Seite Artikel Artikel Rubrik Heft
Versorgungszusage(n) moderne wertpapiergebundene Versorgungszusage(n) 304 304 Moderne wertpapiergebundene Versorgungszusagen - Dr. Sebastian Leipert, Bergisch Gladbach Abhandlungen 4-2023
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) an Gesellschafter-Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung 317 317 Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung - Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Amberg-Weiden / Elisabeth Lapp, Frankfurt am Main / Jochen Prost, Karlsruhe Abhandlungen 4-2023
Versorgungszusage(n) Änderung von Versorgungszusage(n) 105 97 Betriebsrentenrecht 2020/2021 – Teil 4 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2-2022
Versorgungszusage(n) zur handelsbilanziellen Bewertung unmittelbarer Versorgungszusage(n) mit Rückdeckungsversicherungen 112 112 Zur handelsbilanziellen Bewertung unmittelbarer Versorgungszusagen mit Rückdeckungsversicherungen - Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / Abhandlungen 2-2022
Versorgungszusage(n) Leistungskongruenz und Versicherungsgebundenheit von Versorgungszusage(n) und Rückdeckungsversicherung 113 112 Zur handelsbilanziellen Bewertung unmittelbarer Versorgungszusagen mit Rückdeckungsversicherungen - Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / Abhandlungen 2-2022
Versorgungszusage(n) keine Versicherungsgebundenheit der Versorgungszusage(n) 115 112 Zur handelsbilanziellen Bewertung unmittelbarer Versorgungszusagen mit Rückdeckungsversicherungen - Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / Abhandlungen 2-2022
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) dürfen nicht „versteinern“ 176 176 Von der Drei-Stufen-Theorie zur Fünf-Stufen-Theorie? - Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart Abhandlungen 3-2022
Versorgungszusage(n) betriebliche Versorgungszusage(n) für Personengesellschafter bei Körperschaftsteuer-Option 185 185 Betriebliche Versorgungszusagen für Personengesellschafter bei Körperschaftsteuer-Option - Professor Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 3-2022
Versorgungszusage(n) Kopplung der Versorgungszusage(n) an die Wertentwicklung des CTA 530 526 Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats – Contractual Trust Arrangement (CTA) – eine Sozialeinrichtung nach dem BetrVG? - Kerstin Schminke, Limburg a. d. Lahn Abhandlungen 7-2022
Versorgungszusage(n) arbeitsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fondszusage mit Mindestleistung 542 542 Betriebsausgabenabzug für fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen von Unterstützungskassen - Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 7-2022
Versorgungszusage(n) Prüfung von Versorgungszusage(n) mit Arbeitnehmerwahlrechten 393 390 Zur steuerlichen Bewertung von Auszahlungswahlrechten in Pensionszusagen - Thomas Hagemann, Düsseldorf / Abhandlungen 5-2021
Versorgungszusage(n) Anpassung von betrieblichen Versorgungszusage(n) zwischen § 313 BGB, Wiederruf und Drei-Stufen-Theorie 486 486 Steigende Rückstellungen, unzureichende Performance des externen Trägers - Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg Abhandlungen 6-2021
Versorgungszusage(n) Risikobegrenzung durch Ausgestaltung der Versorgungszusage(n)? 488 486 Steigende Rückstellungen, unzureichende Performance des externen Trägers - Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg Abhandlungen 6-2021
Versorgungszusage(n) kein Widerruf von Versorgungszusage(n) wegen wirtschaftlicher Notlage 491 491 Betriebsrentenrecht 2020/2021 – Insolvenz des Arbeitgebers (Teil 2) - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 6-2021
Versorgungszusage(n) Änderung von Versorgungszusage(n) 98 96 Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2018/2019 – Teil 2 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2-2020
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) in Form zwingender Sprecherausschussrichtlinien 98 96 Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2018/2019 – Teil 2 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2-2020
Versorgungszusage(n) Ratenzahlungen aus unmittelbaren Versorgungszusage(n) - Steuer- und Arbeitsrecht, Insolvenzsicherung 295 295 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 4-2020
Versorgungszusage(n) Auslegung von Versorgungszusage(n) - Ein Rechtsprechungsbericht 382 382 Auslegung von Versorgungszusagen - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 5-2020
Versorgungszusage(n) Widerruf von Versorgungszusage(n) und Bindungswirkung von Entscheidungen im Versorgungsausgleichsverfahren 16 2 Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2017/2018 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2019
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) und Treuwidrigkeit 227 226 Rechtsprechungsentwicklung im Bereich des Betriebsrentenrechts - Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt Abhandlungen 3-2019
Versorgungszusage(n) Ablösung von Versorgungszusage(n) durch Tarifvertrag 228 226 Rechtsprechungsentwicklung im Bereich des Betriebsrentenrechts - Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt Abhandlungen 3-2019
Versorgungszusage(n) Vertragsfreiheit bei der Anpassung und Ablösung von Versorgungszusage(n) 523 521 Wie viel Vertragsfreiheit gibt es im Betriebsrentenrecht? - Dr. Thomas Granetzny / Ilka Esser, Düsseldorf Abhandlungen 6-2019
Versorgungszusage(n) Beitragssätze für Versorgungszusage(n) 539 537 Direktzusage – State of the Art - Angelika Brandl, München Abhandlungen 6-2019
Versorgungszusage(n) Verschlechterung von Versorgungszusage(n) und deren materiell-rechtliche Überprüfung 22 7 Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2016/2017 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2018
Versorgungszusage(n) grundsätzliche Zulässigkeit der „dynamischen Verweisung“ auf externe Vertragsbestimmungen 283 281 Bericht der Leitung der Fachvereinigung Pensionskassen - Joachim Schwind, Frankfurt am Main Abhandlungen 4-2018
Versorgungszusage(n) AGB-Kontrolle von Versorgungszusage(n) 20 15 Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2015/2016 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2017
Versorgungszusage(n) vorzeitiges Ausscheiden nach Änderung der Versorgungszusage(n) 25 15 Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2015/2016 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2017
Versorgungszusage(n) die neue Zusageart 469 469 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: reine Beitragszusage und mehr - Dr. Klaus Friedrich, Köln Abhandlungen 6-2017
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) auf tarifvertraglicher Grundlage 556 556 Möglichkeiten und Grenzen tariflicher Regelungen im Sozialpartnermodell - Harald Heck, Wiesbaden Abhandlungen 7-2017
Versorgungszusage(n) durch Nullzinspolitik der EZB hat sich der Finanzierungsaufwand für Versorgungszusage(n) in bislang nicht vorstellbarem Umfang verteuert 3 1 Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main  Der Kommentar  1-2016
Versorgungszusage(n) Auslegung der Klausel „verwitweter Ehegatte“ in einer Versorgungszusage(n) 8 5 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2016
Versorgungszusage(n) Verschlechterung von Versorgungszusage(n) 11 5 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2016
Versorgungszusage(n) Änderungen von Versorgungszusage(n) - Neuere Entwicklungen 395 395 Dr. Brigitte Huber, München Abhandlungen 5-2016
Versorgungszusage(n) Eingriffe in Versorgungszusage(n): Spannungsfeld von Arbeits- und Versicherungsrecht 559 559 Marco Herrmann LL. M., Berlin Abhandlungen 7-2016
Versorgungszusage(n) welche Auswirkungen haben Leistungsreduktionen für bestehende Versorgungszusage(n)? 567 564 Sebastian Sturm, Baden (CH) Abhandlungen 7-2016
Versorgungszusage(n) zur kongruent rückgedeckten Versorgungszusage(n) 591 590 Christoph Küppers/ Abhandlungen 7-2016
Versorgungszusage(n) Anpassung einer Versorgungszusage(n) wegen Störung der Geschäftsgrundlage 20 18 Die Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2013/2014 Abhandlungen 1-2015
Versorgungszusage(n) Widerruf von Versorgungszusage(n) 25 18 Die Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2013/2014 Abhandlungen 1-2015
Versorgungszusage(n) verschlechternde Änderung von Versorgungszusage(n) 40 39 BilMoG-Zins-entwicklung und Handlungsoptionen Abhandlungen 1-2015
Versorgungszusage(n) Widerruf von Versorgungszusage(n) 196 195 Aktuelle Rechtsprechung des BAG Abhandlungen 3-2015
Versorgungszusage(n) Ausgestaltung der Versorgungszusage(n) bei Topmanagern 317 315 Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer /Dr. Andreas von Medem, Stuttgart - Betriebliche Altersversorgung von Topmanagern Abhandlungen 4-2015
Versorgungszusage(n) Übernahme der Versorgungszusage(n) nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG 409 409 Die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Übertragungen der betrieblichen Altersversorgung beim Arbeitgeberwechsel - Karsten Pagels, Hamburg Abhandlungen 5-2015
Versorgungszusage(n) Änderung und Widerruf von Versorgungszusage(n) 9 3 Die Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2012/2013 Abhandlungen 1-2014
Versorgungszusage(n) Ablösung von individualrechtlichen Versorgungszusage(n) durch Einigungsstellenspruch? 348 345 Neues von der ablösenden Betriebsvereinbarung: Abschied vom Großen Senat! Abhandlungen 4-2014
Versorgungszusage(n) „Zusage einer Zusage“ ist berits eine Versorgungszusage(n) 680 679 Vierzig Jahre Betriebsrentengesetz: Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht – vom Gesetzgeber im Stich gelassen? Der Kommentar 8-2014
Versorgungszusage(n) Voraussetzungen für Eingriffe in die Versorgungszusage(n) 698 693 Faire und interessengerechte Gestaltung der bAV Abhandlungen 8-2014