aba-AKA-Hinweise für EbAV zur Umsetzung der Offenlegungs-VO
(PDF-Volltext exklusiv für Mitglieder)
03.03.2021
03.03.2021
Auch EbAV müssen ab dem 10. März 2021 die Offenlegungsverordnung (Offenlegungs-VO)) grundsätzlich umsetzen. Gemeinsam mit der AKA hat die aba schriftliche Hinweise zur Umsetzung der Offenlegungs-VO erarbeitet, die von aba-Mitgliedern heruntergeladen werden können.