aba antwortet auf KOM-Konsultation “Sustainable Corporate Governance”
11.02.2021
Am 8. Februar 2020 hat die aba ihre Stellungnahme zur Konsultation Sustainable Corporate Governance der EU-Kommission eingereicht (Dokument mit allen Fragen und Erläuterungen der Kommission).
Die Kommission will den regulatorischen Rahmen für Unternehmen so überarbeiten, dass Unternehmen (mehr) auf nachhaltigen und langfristigen Erfolg setzen – anstatt darauf, kurzfristig Gewinne zu erzielen. EbAV könnten in zweifacher Hinsicht von dieser Initiative betroffen sein: Erstens sind Altersversorgungseinrichtungen Anleger, die langfristig orientiert sind und damit die Ziele der Kommission teilen. Wie alle Finanzmarktteilnehmer brauchen EbAV auch nicht-finanzielle Informationen über Unternehmen, um Investmententscheidungen treffen zu können, aber auch, um z.B. die neuen Anforderungen der Offenlegungsverordnung zu erfüllen. Zweitens sind EbAV aber auch selbst Unternehmen. Die EbAV-II-RL setzt für die Unternehmensführung bereits EU-Mindeststandards, die national ausgestaltet werden können. Die aba argumentiert, dass EbAV als Unternehmen nicht unter eine horizontale Richtlinie EU-fallen sollten, sondern – sofern notwendig – die EbAV-II-Richtlinie angepasst werden sollte.
Veranstaltungshinweis: aba-Webinar zur praktischen Umsetzung durch EbAV
Am 23. Februar 2021 führt die aba ein Web-Seminar zur praktischen Umsetzung der Offenlegungsverordnung durch. Programm und Anmeldung unter Umsetzung der Offenlegungs-VO für EbAV.