Stellungnahme der aba zur Novellierung des Nachweisgesetzes
11.08.2022
Am 20. Juni 2022 fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages statt zum Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts“. Dabei ging es um den von der Bundesregierung am 2. Mai 2022 vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie, dessen wesentlicher Bestandteil die Novellierung des Nachweisgesetzes ist.
In ihrer - unaufgeforderten - Stellungnahme hat die aba auf die Aspekte hingewiesen, die die betriebliche Altersversorgung betreffen und dabei insbesondere zur Sprache gebracht, dass durch die Neuregelungen im Nachweisgesetz die mit der Arbeitsbedingungen-Richtlinie eröffnete Chance nicht umgesetzt werde, die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zu nutzen und dadurch die gewünschte Verbreitung der bAV weiter zu fördern. Des Weiteren wurde auf die im Gesetzentwurf enthaltenen Widersprüche zu anderen gesetzlichen Regelungen hingewiesen sowie zum Erfüllungsaufwand und zu Nachhaltigkeitsaspekten Stellung genommen.