Internationale und Deutsche Rechnungslegung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Vertiefungsseminar
Hotel Platzhirsch , 25./26.05.2023, Fulda
Referenten:
Angelika Brandl (AON), Jürgen Fodor (WTW)Für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und sonstige Leistungen eines Arbeitgebers an Arbeitnehmer sind Spezialvorschriften in den einschlägigen Standards nach HGB, IFRS (IAS 19) und US-GAAP (ASC 715) maßgeblich. Daraus ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf Bewertung, Erfolgsrechnung, Bilanzierung und Offenlegung für diese Verpflichtungen.
In diesem 2-tägigen Seminar werden die Grundlagen der Standards vorgestellt und anhand einfacher Beispiele erläutert. Dabei wird auch auf die Hauptaspekte der versicherungsmathematischen Bewertung und die zugrunde zu legenden Annahmen – insbesondere auf den maßgeblichen Rechnungszins – eingegangen sowie die Darstellung der Berechnungsergebnisse behandelt. Eine Veranschaulichung der wichtigsten Begriffe wie DBO/PBO, Interest und Service Cost ist ebenfalls enthalten. Daneben werden alle für die Praxis relevanten Themenbereiche angesprochen, wie beispielsweise für den Bereich der internationalen Rechnungslegung die Abgrenzung von Beitrag- und Leistungsplänen, Erfassung des Remeasurement im OCI, Anhangangaben etc.
In einem separaten Teil werden für das HGB in der Fassung des BilMOG die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung skizziert sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Rechnungslegung nach IFRS und US-GAAP herausgearbeitet.
Schließlich werden neben den geltenden Standards auch aktuelle Entwicklungen in der Rechnungslegung vorgestellt.
Veranstaltungsort
Hotel Platzhirsch
Unterm Heilig Kreuz 3-5, 36037 Fulda
Tel.: 0661 901 500 - 0
Downloads
Interessenten wenden sich bitte wegen weiterer Informationen an:
aba-Seminarservice (Martina Spangenberg)
Tel: 05621 – 96 36 60
Fax: 05621 – 96 38 03
E-Mail: seminare.tagungen@aba-online.de
Informationen für Tagungsteilnehmer
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Verhaltensregeln und -vorschriften im Zusammenhang mit CORONA insbesondere, dass nur asymptomatische Personen am Seminar teilnehmen können und dass die hinterlegten Präventionsregelungen unter dem Vorbehalt strikterer lokaler Regelungen stehen. Bitte halten Sie sich selber auch informiert!
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.090,00 € für Mitglieder bzw. 1.520,00 € für Nicht-Mitglieder
Enthalten sind die Teilnahme an der Veranstaltung, Seminarunterlagen, Fachbuch und
Teilnahmezertifikat (gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit) sowie die Tagespauschale des Seminarhotels, die mit separater Rechnung und 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.
Stornierung
Die Stornierung einer Seminaranmeldung bedarf der Schriftform. Sie ist bis 8 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei. Erfolgt eine Stornierung bis 6 Wochen vor Seminarbeginn, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr an. Erfolgt sie später, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 90% der Seminargebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme ohne Stornierung fällt die volle Seminargebühr an.
Eine Stornierung der Seminarteilnahme ist bei gleichzeitiger Benennung eines Ersatzteilnehmers kostenfrei, sofern sie bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgt. Erfolgen Stornierung und Benennung eines Ersatzteilnehmers später, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € an.
Zimmerreservierung
Die Zimmerreservierung im Seminarhotel nimmt der aba-Seminarservice vor.
Die Kosten für Übernachtung und Frühstück (106.- Euro/Nacht – Stand 01/23) werden Ihnen unmittelbar vom Hotel in Rechnung gestellt. Es gelten die Stornierungsbedingungen des Platzhirsch Innenstadthotels bei Rücktritt von der Hotelbuchung.
Weiterbildungszeiten
Für die Teilnahme am Vertiefungsseminar können wir Ihnen 11 effektive Weiterbildungsstunden bescheinigen.
Für eine Gutschrift ist die Unterschrift auf der Teilnehmerliste als Nachweis zwingend erforderlich, sowie ein formloser Antrag.
Das Seminar wird als formelle Weiterbildungszeit bei der DAV anerkannt und als Weiterbildung gemäß IDD. Die aba e.V. ist akkreditierter Bildungsdienstleister bei „gut beraten“.
Diesbezügliche Zielgruppe sind Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen mit Aufgaben in den Bereichen Versicherungsvermittlung und des Versicherungsbetrieb, darunter auch Leitungspersonen und Innendienstmitarbeiter. Erwerbbare Kompetenzen im Sinne von § 7 bzw. Anlage 3 der VersVermV sind u.a. die Aktualisierung und Vertiefung des fachlichen Wissens zu Durchführungswegen und Angeboten der betrieblichen Altersversorgung und der damit zusammenhängende Beratung.