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Tagung "Aufsichtsrecht für EbAV" (EBAV/24)

Hotel Collegium Leoninum, 25.09.2024 · 10:00 - 17:00 Uhr, Bonn
© Sandra Wildemann
© Sandra Wildemann

Die EbAV-Aufsichtsrechts-Tagung wird 2024 den Schwerpunkt auf aktuelle aufsichtsrechtliche Themen und Entwicklungen für Altersversorgungseinrichtungen legen und diese aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten.

Die Tagung ist als Präsenzveranstaltung geplant und wird zudem als Live-Stream zur Verfügung stehen. Außerdem gibt es wieder einen attraktiven Kombipreis beim gleichzeitigen Besuch der Fachtagung "Pensionskassen" mit dem Sie je Tagung 125 € sparen können.

Rahmenzeiten der Veranstaltung: 10:00 - 17:00 Uhr

 

Veranstaltungsort

Hotel Collegium Leoninum
Noeggerathstraße 34, 53111 Bonn

Tel.: 0228 6298 0

info@leoninum-bonn.de
Webseite besuchen

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Das Hotel Collegium Leoninum verfügt nur über eine begrenzte Zimmeranzahl, so dass wir Ihnen kein Abrufkontingent im Tagungshotel anbieten können, aber im sehr nah gelegenen Domicil Hotel Bonn (350 m - 5 Min. Fußweg entfernt).

 

Ihre Ansprechpartnerin: Ulrike Schulz

Tel.: +49 30 3385811 12
E-Mail: veranstaltungen@aba-online.de

Online-Anmeldung

Informationen für Tagungsteilnehmer

Profitieren Sie bei einer Buchung bis 03.09.2024 von unserem vergünstigten Frühbucherpreis für beide möglichen Teilnahmearten: Präsenz und Streaming.

 

Teilnahmegebühr
 
Kombipreis

Teilnehmer, die beide Tagungen, Aufsichtsrecht für EbAV (25.09.2024) und Pensionskasse (26.09.2024), besuchen, profitieren von einem günstigeren Kombipreis, mit dem sie insgesamt 250,00 € im Vergleich zu den Einzelpreisen sparen.

Um beide Tagungen zu buchen, klicken Sie einfach in der online Anmeldung das Kästchen „TPK/24“ zusätzlich mit an.

Sollten Sie bereits die TPK/24 gebucht haben und jetzt noch die Aufsichtsrechttagung nachträglich dazubuchen, bitten wir freundlicherweise um einen Hinweis unter Anmerkungen.

 

Teilnahmegebühr in Präsenz

Einzelpreis "Frühbucher" für Anmeldungen bis 03.09.2024

aba-Mitglieder:    610,00 €/Person inkl. 80 € Verpflegungspauschale
Nicht-Mitglieder:  810,00 €/Person inkl. 80 € Verpflegungspauschale

und für Anmeldungen ab 04.09.2024

aba-Mitglieder:    710,00 €/Person inkl. 80 € Verpflegungspauschale
Nicht-Mitglieder:  910,00 €/Person inkl. 80 € Verpflegungspauschale

Die Teilnahmegebühr enthält die Teilnahme an der Veranstaltung und den Zugang zum geschützten Teilnehmerbereich auf der aba-Homepage. Dieser Anteil ist gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. 

Des Weiteren enthält sie eine nicht abwählbare Verpflegungspauschale für die Tagungs- und Pausengetränke sowie einen Mittagsimbiss incl. Softdrink/Kaffee. Die Verpflegungspauschale unterliegt der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Anmeldefrist für die Teilnahme in Präsenz ist Montag, der 23.09.2024.


Teilnahmegebühr im Stream

Einzelpreis "Frühbucher" für Anmeldungen bis 03.09.2024

aba-Mitglieder:     610,00 €/Person
Nicht-Mitglieder:   810,00 €/Person

und für Anmeldungen ab 04.09.2024

aba-Mitglieder:     710,00 €/Person 
Nicht-Mitglieder:   910,00 €/Person

Die online Teilnahmegebühr enthält die Teilnahme an der Veranstaltung (Live-Stream), den Zugang zum geschützten Teilnehmerbereich auf der aba-Homepage sowie eine Technikumlage für die technischen Mehraufwendungen. Sie ist gem. § 4 Nr. 22a UStG vollständig von der Umsatzsteuer befreit.

Anmeldefrist für die Teilnahme im Live-Stream ist Dienstag, der 24.09.2024.

 

Stornobedingungen

Für Anmeldungen, die bis 03.09.2024 erfolgen, ist der Rücktritt von der Anmeldung kostenfrei, aber nur bis 03.09.2024 möglich.

Anmeldungen, die ab dem 04.09.2025 erfolgen, können nicht storniert werden, aber ein Wechsel der Teilnahmeart ist möglich von Präsenz zu digital.

Ein Teilnehmerwechsel ist, ungeachtet der ausgewählten Teilnahmeart, bis 24.09.2024 kostenfrei, auf schriftlichen Antrag, möglich. 

 

Information für Live-Stream-Teilnehmer

Sie erhalten ca. 2-3 Wochen vor der Tagung den Link zur Landingpage des Live-Streams und den Registrierungscode.

Bitte registrieren Sie sich dann zeitnah und testen Sie, ob Sie das kurze Testvideo unseres Technikpartners abspielen können. Antworten zu häufigen Fragen finden Sie unter dem Reiter "FAQ" der Landingpage.

Nach Auskunft des Technikdienstleisters funktioniert die Anwendung mit einer aktuellen Version des Chrome-Browser (Google) besonders stabil. Ansonsten erfordern weder der Videostream noch die Nutzung des Chats/Umfragetools die Installation von Software, auch nicht in Form von Browser-Plugins.

Über den blauen Support-Button unten rechts auf der Landingpage erreichen Sie am 25.09.2024 den technischen Support. Der Chat dient vorranging, um Fragen an Moderatoren und Referenten zu stellen.

 

Weiterbildungszeiten

Als akkreditierter Bildungsdienstleister können wir Ihnen im Nachgang für die Tagung Weiterbildungszeiten

- bei der DAV (Deutscher Aktuar Verein) als formale Weiterbildung anrechnen lassen,

- auf Ihrem gut beraten Bildungskonto gutschreiben*)

- oder Ihnen einfach die Teilnahme bestätigen.

Den Nachweis erbringen Teilnehmer in Präsenz durch ihre Unterschrift auf der ausliegenden Teilnehmerliste vor Ort. 

Für Teilnehmer am Live-Stream erfolgt der Nachweis durch das Tracking, welches beim Abspielen des Live-Videos erfolgt. Dabei werden außer der Abspielzeit keine anderen Daten erhoben als bei der Anmeldung auf der Plattform angegeben wurden.

Aus Datenschutzgründen ist in diesem Fall ein formloser Antrag auf Gutschrift der Weiterbildungszeiten erforderlich. Bitte tragen Sie den Wunsch gleich während der online-Anmeldung unter "Anmerkung" ein oder schicken Sie alternativ eine E-Mail an veranstaltungen@aba-online.de. Bitte denken Sie daran Ihre DAV-Nummer oder gut beraten ID anzugeben, wenn vorhanden.

Wichtiger Hinweis: Inkognito-Modus/Ghostery oder installierte Ad-Blocker können das Tracking unterbinden. Bitte berücksichtigen Sie dies am Veranstaltungstag bei Ihren Browsereinstellungen.

 

*) Zielgruppe sind Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen mit Aufgaben in den Bereichen Versicherungsvermittlung und des Versicherungsbetrieb, darunter auch Leitungspersonen und Innendienstmitarbeiter. Erwerbbare Kompetenzen im Sinne von § 7 bzw. Anlage 3 der VersVermV sind u.a. die Aktualisierung und Vertiefung des fachlichen Wissens zu Durchführungswegen und Angeboten der betrieblichen Altersversorgung und der damit zusammenhängenden Beratung.